Vortrag: Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts. Ein Rückblick auf sechs Jahrzehnte Opferfürsorge
Dr. Kurt Wegscheidler, ehemaliger Leiter der Sozialentschädigung im Sozialministerium, hielt am 23. April 2026 in den Räumlichkeiten des Kulturvereins österreichischer Roma einen Vortrag über die gesetzlichen Maßnahmen, die die Zweite Republik seit 1945 zur Bewältigung der Folgen des Nationalsozialismus gesetzt hat. Dabei wurde deutlich, wie wenig dieses wichtige Kapitel der österreichischen Nachkriegsgeschichte in der breiten Öffentlichkeit bekannt ist.
Als Jurist wirkte Kurt Wegscheidler an zahlreichen Gesetzesnovellen im Bereich der Opferfürsorge mit.
© Kulturverein österreichischer Roma
Wegscheidler erinnerte daran, dass der Nationalsozialismus in Österreich ein verheerendes Erbe hinterließ. Allein hierzulande wurden 100.000 politische Opfer ermordet, viele weitere durch Folter, Haft, Vertreibung und den Entzug ihres Besitzes verfolgt. Dass die Aufarbeitung dieses Unrechts lange Zeit wenig transparent war, zeigt sich daran, dass noch in den 1990er Jahren Nationalratsabgeordnete mit parlamentarischen Anfragen, die mehrere hundert Einzelfragen umfassten, versuchen mussten, sich einen Überblick über die auf verschiedene Behörden aufgeteilten Aktivitäten zu verschaffen.
Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stand das Opferfürsorgegesetz, eines der ersten Gesetze der Zweiten Republik, das bereits im Juli 1945 in Kraft trat. Es bildete das rechtliche Fundament für die soziale Absicherung der Verfolgten und ihrer Hinterbliebenen und wurde seither in zahlreichen Novellierungen kontinuierlich weiterentwickelt. Besonders hervorgehoben wurde die von Anfang an verankerte fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Sozialministerium und den Opferverbänden in der Opferfürsorgekommission. Gemeinsam wurden dort Berufungen, Fondsleistungen, Richtlinien und Gesetzesvorschläge beraten. Der Vortragende erklärte, dass diese Mitwirkung der Betroffenen das seit dem Inkrafttreten des Opferfürsorgegesetzes im Juli 1945 fester Bestandteil des Systems ist und dem Gedanken einer funktionellen Demokratie, wie sie Otto Bauer beschrieben, hat entsprich, einer Regierungsform, die im ständigen Einvernehmen mit den unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürgern handelt. Auch auf die besondere Situation der Roma und Sinti als verfolgte Gruppe ging er dabei ausdrücklich ein.
Der Referent betonte, dass kein Gesetz und keine finanzielle Leistung kann das erlittene Unrecht ungeschehen machen. Was die Republik leisten kann, ist die Milderung der Folgen, die Anerkennung des Schicksals der Verfolgten und die Sicherung ihres Lebensunterhalts. Dass dies über Jahrzehnte hinweg mit großem persönlichem Engagement der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialministerium geschehen ist, unterstrich Wegscheidler mit sichtlicher Überzeugung.
Im Anschluss an den Vortrag hatten die Gäste die Möglichkeit, Fragen an Kurt Wegscheidler zu stellen. Diese Gelegenheit wurde intensiv genutzt und führte zu einer angeregten Diskussion.